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   FG Münster, 19.06.1997 - 5 K 405/97 U   

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https://dejure.org/1997,35704
FG Münster, 19.06.1997 - 5 K 405/97 U (https://dejure.org/1997,35704)
FG Münster, Entscheidung vom 19.06.1997 - 5 K 405/97 U (https://dejure.org/1997,35704)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 5 K 405/97 U (https://dejure.org/1997,35704)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus FG Münster, 19.06.1997 - 5 K 405/97
    Es muß ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so daß die wechselseitigen Leistungen nicht bloß äußerlich verbunden sind (vgl. BFH in BStBl. II 1981, 495).
  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Auszug aus FG Münster, 19.06.1997 - 5 K 405/97
    Denn das Gemeinschaftsrecht gebietet - wie auch § 40 AO - nicht, sonstige Leistungen aus dem Mehrwertsteuersystem herauszunehmen, weil sie im Zusammenhang mit einem unerlaubten Glücksspiel stehen, vgl. BFH vom 30.01.1997 V R 27/95 , HFR 1997, 423 m. w. N.
  • FG Hamburg, 28.12.1995 - V 16/94

    Inhalt und Umfang der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle einer angefochtenen

    Auszug aus FG Münster, 19.06.1997 - 5 K 405/97
    Im übrigen meint es, daß die Rechtsfrage bereits durch den, Senatsbeschluß in EFG 1996, 507 [FG Hamburg 28.12.1995 - V 16/94] geklärt sei.
  • BFH, 25.11.2005 - V B 16/04

    Gerichtskundige Tatsachen

    c) Das FA musste nicht damit rechnen, dass das FG ohne Anhörung des benannten Zeugen den Kläger als Arbeitnehmer beurteilen werde, denn das Unternehmensspiel "Life" war über das ganze Bundesgebiet verbreitet und Gegenstand mehrerer BFH-Entscheidungen, von Entscheidungen verschiedener FG sowie Entscheidungen von Amts- und Landgerichten in Steuerstrafverfahren gegen Mitspieler, in denen die Selbständigkeit der Mitspieler entweder nicht in Frage gestellt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743; vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) oder ausdrücklich bejaht worden war (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Juni 1997 5 K 405/97 U, und Beschluss vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 507); auf diese Entscheidungen und deren Inhalt sowie weiter darauf, dass X als Zeuge in einem Steuerstrafverfahren gegen einen Mitarbeiter die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter bestätigt habe, hatte das FA im Schriftsatz vom 16. August 2000 ausdrücklich hingewiesen und zunächst vorsorglich, dann nochmals ausdrücklich mit Schriftsatz vom 31. Mai 2001 die Vernehmung des X beantragt für den Fall, dass das FG dennoch insoweit Zweifel habe.
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